Information über mögliche Leistungen vom Jobcenter

erstellt am: 07.10.2011 | Kategorie(n): Geschäftsstelle

Der Sportverein Lokomotive RANGSDORF e.V. hat mit Wirkung 01.09.2011  mit dem Jobcenter Teltow Fläming in Zossen eine Vereinbarung für die individuelle Erbringung und Abwicklung von Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Gutscheinen abgeschlossen.
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gesellschaftsstrukturen zu integrieren. Um das zu ermöglichen, werden zusätzliche Leistungen im Wert von bis zu 10,00 € pro Monat durch das Jobcenter erbracht. Diese Leistungen werden speziell für unseren Verein für Mitgliedsbeträge der betreffenden Mitglieder  genutzt.

Wie funktioniert das?
Die Leistungen für jedes Kind müssen gesondert beim Jobcenter von den Eltern beantragt werden. Bei Bewilligung erhalten sie vom Jobcenter Gutscheine, die unserem Verein übergeben werden. Wir rechnen diese dann für die Bezahlung  des Mitgliedsbeitrages  an. Die Abrechnung der Gutscheine mit dem Jobcenter erfolgt durch unseren Verein. Für die betreffenden Eltern ist es also dringend angeraten  zum Jobcenter zu gehen und den Antrag auf  Leistungen für „ Bildung und Teilhabe „  zu stellen.
Sie können sich auch gern in der Geschäftsstelle des Sportvereines Lokomotive Rangsdorf e.V. in der Lindenallee 13 informieren.

Bitte beachten Sie auch:
Sofern die 10 € ausschließlich für den Sportverein genutzt werden- besteht darüber hinaus kein weiterer Anspruch mehr auf Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben  wie z.B. für Unkosten für Musikschulen


Eingestellt von N. Brämer